Beglaubigte Übersetzungen

 

Wir übersetzen und beglaubigen offizielle Dokumente und Urkunden wie:

 

  • Geburtsurkunden,
  • Heiratsurkunden,
  • Scheidungsurteile,
  • Ledigkeitsbescheinigungen,
  • Wohnsitzbescheinigungen,
  • Auszüge aus dem Strafregister,
  • Diplome,
  • Führerscheine,
  • Pässe, usw.

                                

Übersetzungen offizieller Dokumente, die für eine Behörde oder ein Bildungsinstitut bestimmt sind, müssen beglaubigt sein.

Wenn die Dokumente im Ausland benötigt werden, müssen die Originale mit Apostille versehen sein; die Übersetzung muss notariell beglaubigt werden und ebenfalls mit Apostille versehen sein. 

Wir kümmern uns um die Übersetzung, erledigen für Sie die Beglaubigungsprozedur und erleichtern Ihnen somit das Beglaubigungsverfahren.

Diese Dienstleistung ist gratis, Sie bezahlen lediglich die Fremdkosten (Notar und Apostille). 

 

  Infobatt Beglaubigte Übersetzungen

             

  

 

 

© Bergmann Team • Sprachdienstleistungen – Übersetzungen – Korrekturen • Tel. +41 32 323 22 66 • ✉️ sekretariat@bergmann-team.ch
LOGIN | WPPN